
Vermietung:
Das Bestellerprinzip – Wer zahlt die Courtage?
Seit 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip. Es bezieht sich auf die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen und besagt, dass der Auftraggeber die Courtage des Maklers bezahlt. In den meisten Fällen ist dies der Vermieter eines Mietobjekts, da er den Makler beauftragt, einen Mieter zu finden.
Verkauf:
Beim Abschluss eines Kaufauftrages haben wir einen Anspruch auf eine Maklerprovision vom Käufer und Verkäufer von jeweils 3,57 % – einschließlich Mehrwertsteuer. Wir schließen mit beiden Parteien einen entsprechenden Maklervertrag ab.
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